Hier: Unser Plan HWS – Politik
Hochwasser- und InfrastrukturSchutz-Initiative am Niederrhein (HWS)

 

 

2021: Die Regierung ist nicht Herr der LAGE Lage

Schreiben nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Neuordnung des Rheinischen Reviers
am 27.11.2020 an die NRW-Landesregierung:

„Linksrheinische Bergbaugebiete:
Hinarbeiten für ein lebensraumsicherndes Jahrhundert-Projekt in NRW

Hier:
ZWEI Risikogebiete. EINE fachübergreifende, zukunftsfördernde Strategie:
Rheinanbindung des Rheinischen Braunkohle-Reviers

 Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Armin Laschet,

Einbeziehung weitere Fachministerien:
sehr geehrte Frau Ministerin Ursula Heinen-Esser,

sehr geehrter Herr Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner,
sehr geehrter Herr Minister Karl-Josef Laumann,
sehr geehrter Herr Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart,
Sehr geehrter Herr Minister Herbert Reul,
sehr geehrter Herr Minister Hendrik Wüst,

sehr geehrte Damen und Herren,

Nordrhein-Westfalen ist (noch) ein leistungs- und wirtschaftsstarkes Land mit einer national/international vernetzten Infrastruktur. Über die Verletzlichkeit dieser Infrastruktur wird seitens der Regierung kaum ein Wort verloren. Strategien zur Vorsorge und Schadensverhinderung ist dabei keineswegs nur Staatsaufgabe. Da helfen auch keine Studien von 2000  und 2004 mit ihren Empfehlungen, wenn die Politik nicht zur Umsetzung=Schadensverhinderung bereit ist.
Den Schaden trägt die Gesellschaft. Leittragende sind die Steuerzahler, Privatpersonen und Behinderung der Wirtschaft. Die „Stärke“ Deutschlands liegt im s.g. Aussitzen, Verzögern und Verharmlosen.

Wir blicken mit Sorge auf die Folgen, die mit dem Ende des untertage-Bergbaues und des Braunkohle- Tagebaus einhergehen. Genehmigungen, die das BBergG ermöglicht, schädigen auf Ewigkeit unser Land, das Eigentum und die Natur. Sie bedrohen unsere Gesundheit und können tödliche Folgen haben.

Es ist geübte Praxis, dass die NRW-Politik die zutage tretenden Ewigkeits-Folgen und Schädigungen durch Bergbautätigkeiten die Infrastruktur, den betroffenen Bürgern, Kommunen und die Wirtschaft tragen lässt. Eine Rechtslage die nicht dem Zeitgeist entspricht.

Nach dem Gesetz haben die Bergwerksunternehmer nur minimalen Schaden an der Infrastruktur auszugleichen. Das gilt insbesondere bezüglich der Daseinsvorsorge infolge Bodenveränderung, Grundwasserschäden und Zunahme extremer Wetterereignisse. Daraus folgert die Öffentlichkeit und fragt sich:

Was wird sein, wenn die Braunkohlen-Tagebaue geflutet sind und
der Grundwasserstand sich normalisiert hat?
1)

und
Was wird sein, wenn bergbaubetroffenes Siedlungsgebiet durch extreme Rheinabflüsse überschwemmt wird und die Grundwasser-Absenkung nicht mehr funktioniert? 2)

 Die  NRW-Politik  verbleibt auch hier wieder in der auf kurzfristige Lösungen abzielenden Handlungsebene, weicht diesen elementaren Fragen zum Schutz jetziger und folgender Generationen aus! Gerade jetzt wäre jedoch die Gelegenheit und mit dem Ausstieg aus der Braunkohle auch der Zeitpunkt gegeben, langfristig wirksame Konzepte zur Bestandssicherung bergbaugeprägter linksrheinischer Regionen zu entwickeln.
Wir beantragten u.a. am 28.04.2018 (Anlage) fachgebietsübergreifende Lösungsansätze zur Sicherheit und Schadensverhinderung bergbaubetroffener Regionen. Die trotz studienbasierter Dringlichkeit von der NRW-Politik nicht in zielgerichtete Handlungen aufgegriffen bzw. umgesetzt wurden. Soweit der Blick auf untertage-Bergbau-Regionen.
Der Abschied von der Gewinnung fossiler Energieträger in NRW ist eine sicherheits- und strukturpolitische Chance zur Daseinsvorsorge eines kritischen Infrastrukturgebietes, die man im Wirkzusammenhang bergbaubetroffener Lebensräume am unteren Niederrhein und im Rheinischen Revier sehen sollte.
Ausschlaggebend ist der Beschluss vom Ende der Braunkohlegewinnung im Rheinischen Revier für 2035/2038 mit angemessener Rekultivierung zur Erreichung lebenswerter Räume im Grenzgebiet zwischen den Rhein-Metropolen und BENELUX/FR.

Schon der Ansatz, dass die Füllung des Tagebaues Garzweiler II (und Hambach) mittels Rohrleitungstrasse mit Rheinwasser erfolgen soll ist u. E. eine Fehlentscheidung, an der die Öffentlichkeit  nicht beteiligt wurde!

Sie schränkt die Wirkung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rheinischen Revier weiter ein, kann u. E. nicht den wirtschaftspolitischen und einem zwingend gebotenem Wasserwirtschaftsplan nicht gerecht werden.

 Was lebensraumschädlich für den unteren Niederrhein ist, ist lebenswichtig für das Rheinische Revier!

Ein Wasserwirtschaftsplan ist systemrelevant.

Daher sind entsprechende flächendeckende wasserwirtschaftliche Maßnahmen mittels Rheinwasserzuführung im „ausgetrockneten“ Rheinischen Revier systemrelevant.
Wir halten daher eine Rheinwasserzuführung mittels geplanter Rohrtrasse von Dormagen zum Tagebau Garzweiler (Hambach) für zu kurz gedacht und daher wasserlogistisch und strukturpolitisch nicht zukunftsfähig.

Wir bitten Sie daher eines der zukunftsentscheidenden Generalziele „Rheinwasserzuleitung“ strategisch überprüfen zu lassen. Es gibt Alternativen die im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Rheinischen Reviers zwischen den Rheinmetropolen und BENELUX/Frankreich zu sehen sind. Wegen der Nähe zum Stilllegungszeitpunkt -2038/2035- ist die Lage des offenen Wasserweges terminlich vorrangig auf den Weg zu bringen. Entsprechende Signale und Forderungen kommen seitens der s.g. Öffentlichkeitsbeteiligung, die am 01. Dez. 2020 endet. 3)

Wir halten fest: Die Eile und Behauptung, dass kein Weg an einer Rohrleitungstrasse wegen des kurzfristigen Stilllegungsbeschlusses unumgänglich sei, ist nicht schlüssig, wenn erst in ca. zehn Jahren (2037/2040) mit der Befüllung von Garzweiler II begonnen werden kann. Zudem gibt es keine Antwort darauf wie und wodurch auch der Tagebau Hambach mit Rheinwasser gefüllt werden kann.

Schlussargumentation: Ein offener Wasserweg zur Befüllung der Tagebaue (Garzweiler II und Hambach) wird wasserwirtschaftliche Erfordernisse lösen helfen, ist kommerziell nutzbar und ein Jobmotor zur Schaffung von mehr als 100.000 Ersatzarbeitsplätzen.
Eine Rohrleitungstrasse erfüllt, für einen Jahrzehnte dauernden wasserwirtschaftlichen Anpassungsprozess nicht die Ziele die uns umfänglich die CDU/FDP-Landesregierung verspricht.

Wir und die Öffentlichkeit im Rheinischen Revier erwarten hierzu Ihre Stellungnahme. (Bis dato 18.03.2021 gibt es keine Stellungnahme)

Mit freundlichen Grüßen im Namen des HWS-Teams,

Historische Fach-Begleitung durch Frau Dr. Lina Schröder

Anmerkungen:
Das durch den Braunkohleabbau geprägte, ausgetrocknete Land, verliert nach der Füllung der Tagebaue mit (Rhein-)Wasser künftig an Lebensraumqualität da durch die Wiederherstellung ursprünglicher Gegebenheiten: Vernässung wegen Grundwasser- und Geländeanstieg, neue Risiken entstehen. (betroffenes Gebiet >4.900 km2 mit 2,4 Mio. Einwohner)

Der linksrheinische Großpolder (Bonn bis Gelderland-NL) mit den Rheinmetropolen und die durch Untertage-Bergbau abgesenkten potenzielle Überflutungsgebiete drohen bei extremen Rheinabflüssen die Totalvernichtung. Grund: längs des Niederrheins unsicherer Hochwasserschutz, extremere Abflüsse wg. Klimafolgen. (>1,5 Mio. Bewohner, pot. Schaden > 200 Mrd. Euro, Stand 2000)
Ein naturnaher Wasserweg von Dormagen zum Tagebau Garzweiler II (weiter nach Hambach?) wird selbst vom RWE-Vorstandsvorsitzenden (Anlage) als „interessant und nachvollziehbar“ bezeichnet. Warum soll eine Verwirklichung eines offenen Wasserweges bis zum Stilllegungszeitpunkt 2035/2038 nicht möglich sein? Welcher strategische Grund besteht, dass die s.g. Rohrleitungstrasse bis 2030 „Betriebsfertig“ sein soll, wenn nach dem Ausräumen/Rückbau des Tagebaus erst ca. 2040 mit der Flutung begonnen werden kann? „

Infrastrukturelles,  ROTE LISTE

Org. Hochwasserschutz BR Due 15.05.1996
Bilanz der Staatlichen Umwelt-Behörde Krefeld

Argumente die einer politischen Lösung bedürfen:

Argumentation

  •   Das BBergG ignoriert die Belange des Gemeinwesens eines potenziellen     Überflutungsgebietes.

  •   Das BBerG kennt kein Systemvergleich zwischen Nutzen des Bergbaues und Kosten/Risiko der Gesellschaft für alle Zeit.

  •   Deiche halten nicht jeden Hochwasserablauf stand.

  •   Auf Extremabflüsse und Starkregen ist man wehrlos. Die Folgen trägt die bergbaubetroffene Gesellschaft. Nicht der Bergbau als Verursacher.

  •   Kein Gesetz verpflichtet Verantwortliche zur Schadensverhinderung.

  •   Nicht geklärt sind die Folgekosten, wenn das Bergwerk stillgelegt ist, bzw. zahlungsunfähig ist.

Hat der Staat ein Konzept zur Schadensverhinderung?

    Problemgebiet Rheinhochwasser in NRW/Gelderland
    Problemgebiet Dauervernässung  durch Hochwassereinfluss in Bergbaumulden
Problemgebiet Starkregen in Bergbaumulden

    Problemgebiet  Nachnutzung Tagebauseen, Grundwasseranstieg, Rheinanschluss
Infrastrukturelles, volkswirtschaftliches, soziales Risikogebiet NRW

Auftrag an die Politik:
Politische Prüfung eines integrierten Lösungsvorschlags  für eine Machbarkeitsprüfung Rhein-Maas-Schelde-Kanal

Historikerin Frau Dr. Lina Schröder bewertet unseren Antrag zum BVWP 2030 wie folgt:

„Mit diesem Kanal schließen wir „eine Infrastrukturlücke durch ein integriertes Projekt zu unseren westlichen Nachbarn“, zum Schutz von Umwelt und Klima, zur Daseinsvorsorge und Versorgungssicherheit einhergehend mit einem hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen. Die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung des Projektes ist unbestritten. Es bedarf politischer Verantwortung und Mut zur Durchführung.“

Aktueller Stand (Feb. 2020)

Politische Signale: „Das muß die Region aushalten“

Unsere Frage: Wem nutzt die Strategie des Aussitzens?

Unsere Forderung: „Extremabflüsse dürfen den Niederrhein nicht erreichen!“

Infrastrukturen entstehen durch Bedürfnisse
Historikerin Dr. Lina Schröder 2017

Xanten, 20.12.2019

Rück- und Ausblick

Anlässlich der Entwicklung der aktuell durch einige europäische Mitgliedsstaaten bedauerlicherweise kritisch geführten politischen Diskurse bezüglich gemeinsamer europäischer Werte und Ziele möchten wir unseren im Oktober 2016 gestellten Antrag durch einen Hinweis auf die von Frau Dr. Lina Schröder im Mai dieses Jahres publizierten Dissertation „Der Rhein-(Maas-)Schelde-Kanal als geplante Infrastrukturzelle von 1946 bis 1985. Eine Studie zur Infrastruktur- und Netzwerk-Geschichte“ (Universität Duisburg-Essen) aktualisieren.

Die Arbeit macht deutlich, dass bezüglich des grenzüberschreitend seit mehreren Generationen intensiv geplanten und diskutierten Projektes „Rhein-Maas-Kanal“ stets die Erschließung des niederrheinischen Wirtschaftsraumes zu den belgischen Regionen und Nordseehäfen im Vordergrund stand. Umwelttechnische Aspekte wurde damals jedoch nicht fokussiert. Die europäische Umweltpolitik erhält jedoch vor dem Hintergrund des Ausstiegs der USA aus dem gemeinsamen Klimaabkommen, die Abwendung Großbritanniens aus der Europäischen Union und die Zuwanderung aus dem arabischen/afrikanischen Raum, eine neue zentrale Bedeutung bekommt.

 Das Projekt „Rhein-Maas-Schelde-Kanal“ (RMS-K) kann unserer Meinung nach nicht nur hinsichtlich der tatsächlichen Erreichung klimapolitischer Ziele, sondern insbesondere und gerade auch vor dem Hintergrund der Demonstration europäischer Stärke einen wichtigen Beitrag zu einem gemeinsamen europäischen Umwelteuropa leisten. Wir, die Initiative für HochWasser- und Infrastrukturschutz am Niederrhein (HWS) behauptet, dass bezüglich des zusammenwachsenden Umwelteuropas mit einer Maßnahme vorbildlich mehrere Probleme angegangen werden können, nämlich:

1. Europäische hydrologische Belange –Hochwasser, Überflutungen durch Grundwasseranstieg, Trockenheit

2. Europäische Umwelt- und Naturschutzpolitik –Verschlechterung unseres Lebensraumes

3. Werbung für ein gemeinsames Umwelteuropa durch ein grenzübergreifendes Infrastrukturprojekt die die historische Abgrenzung überwindet

4. Beseitigung von Infrastrukturlücken durch den Ausbau westeuropäischer Wasserstraßen –Versorgungssicherheit, logistische/kapazitive Belange, Entlastung bestehender Verkehrssysteme

Schröder arbeitete in ihrer Dissertation nicht nur den historischen Hintergrund dieses Projektes, vor allen Dingen für die Zeit von 1946–86, heraus, sondern stellt mit dem „infrastrukturellen Zellenmodell“ erstmals ein systematisches Instrumentarium vor, welches die Funktion, Realisation bzw. das Scheitern infrastruktureller Einrichtungen im Gesamtgefüge analysiert und erklärt.

Aus der Diskussion um den Rhein-Maas-Schelde-Kanal wurde so deutlich, dass das Anliegen vor allem am mangelnden Konsens der damaligen Akteure scheiterte. Ferner bezog sich die von vergangenen Sachverständigen geführte Diskussion ausschließlich auf wirtschaftliche Aspekte, vor allem in Bezug auf den Kohlentransport. Es ist nicht zu verkennen, dass nun vollständig andere ökonomische Bedingungen vorliegen. Unsere Initiative sieht daher das Projekt weniger unter wirtschaftlichen als unter ökologischen Gesichtspunkten, die seinerzeit überhaupt nicht diskutiert wurden.

Wir erwarten daher, dass diese unsere Argumentation, die umfänglich dem Zeitgeist entspricht,
in eine fruchtbare und zukunftsorientierte Diskussion mündet.

Diverse Dokumente (Politik, Wirtschaft, Wissenschaft)

duisPort 13.03.2018: Stellungnahme zur „Schiffbaren Anbindung …: duisport13.3.18

Antwort von Armin Laschet, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion NRW am 24.06.2017CDU-Laschet 24.6.17

Antwort von der Staatskanzlei NRW vom 12.04.2019:   Antwort MP 12-4-19

Hafenkonzept 2016 NRW : Hafenkonzept2016

Hochwasserschutzprogramm-Bericht NRW 24.10.2014: hochwasserschutzprogramm_bericht_bf

Bedeutung des Themenfeldes „Wechselwirkung Schiff/Wasserstraße für die Wasserstraßenplanung der WSV“ Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Universität Duisburg-Essen vom Nov. 2015. BAW-Wasserstrassenplanung