Hier:
Unser Plan HWS – Strategie
Hochwasser- und InfrastrukturSchutz-Initiative am Niederrhein (HWS)

„Zweifel zu haben ist ein unangenehmer,

sich in Sicherheit zu wiegen ein absurder Zustand.“ Voltaire

 

Unsere Beweggründe seit 1996:

– Einleitung – WER wir sind – WORUM wir uns kümmern – WAS wir tun – UNSERE Strategie –
– Die Gesellschaft in Deutschland steht  vor der Entscheidung – FAZIT –
WAS dahinter steht (Stand 2017): Selbstdarstellung

Ausblick: NR-Zukunft

RMS-Kanal-Projekt

Was sagt die Wissenschaft zum Thema Gerinneentlastung?
Prof. Dr. A. Schumann, Ruhr-Uni Bochum: Email Bypass am Niederrhein

Dr. Lina Schröder, Historikerin in Ihrer  EINLEITUNG in der Dissertation:

2016: das Kanalprojekt Rhein Maas ist tot, es lebe der Teilstromkanal Niederrhein-Maas-Schelde! Mit diesem Kanal schließen wir „eine Infrastrukturlücke durch ein integriertes Projekt zu unseren westlichen Nachbarn“, zum Schutz von Umwelt und Klima, zur Daseinsvorsorge und Versorgungssicherheit einhergehend mit einem hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen. Die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung des Projektes ist unbestritten. Es bedarf politischer Verantwortung und Mut zur Durchführung.1)

1) Feldmann, H.-Peter, Sprecher der HochWasserSchutz-Initiative und Inftastrukturschutz am Niederrhein (HWS): Stellungnahme zur Öffentlichleitsbeteiligung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2030.

Schriftsatz unseres HWS-Antrags vom 28.04.2016:

 

Schiffbare Anbindung des Niederrheins an das Belgische Kanalnetz

An
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G 12
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin
Xanten, 28.04.2016

(Aktualisiert im Okt. 2018 Kanaltrassenführung über BK-Tagebaue)
Stichwort BVWP 2030

Bürgerantrag auf Aufnahme im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) mit internationalem Bedarfscharakter, unter Bezug auf
• die Benelux-Strategie der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (Stand 2013) 3)
• das aktuelle Wasserstraßen-, Hafen- und Logistikkonzept des Landes Nordrhein-Westfalen 2016 4)
• und im Rahmen des EU-LIFE-Programms über Integrierte Projekte
zum Schließen einer Infrastrukturlücke zu unseren westlichen Nachbarn, zum Schutz von Umwelt und Klima, zur Daseinsvorsorge und Versorgungssicherheit einhergehend mit einem hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen:

Schiffbare Anbindung des Niederrheins an das Belgische Kanalnetz
Bezug: Realisierung einer vieldiskutierten Projektidee von einer schiffbaren Wasserstraße vom mittleren Niederrhein, einem Wasserkreuz mit der Maas, bis zur Schelde bei Antwerpen unter aktuellen, absehbaren künftigen Anforderungen und Einflüssen.

UNSER PLAN :       Link:  BVWP-2030-Antrag HWS

Einläuten der 5. Periode: Unser PLAN in Kurzfassung HWS-Antrag-KI

 

Eingangsbestätigung des Antrages zum BVWP am 09.05.2016 img036

Antwort auf Nachfrage zum BVWP-Antrag am 13.06.2017 Antwort BVWP 26.7.17

Kurzinformation zum HWS-Antrag (Einläuten der 5. Periode) HWS-Antrag-KI

Rheinwasserzuleitung – Antworten für die Zukunft? Protokoll 14 Bem

Schriftverkehr / Medien

Ewiger Traum – NRZ vom 17.09.2020 RMS-K Ewiger Traum

 An MP Laschet 22.04.2019: Chance für ein Integriertes Projekt in NRW
Integriertes Projekt-NRW

Ministerprsident Laschet 25.10.2017Reaktion auf unseren Kanalantrag Stk-NRW 27.10.17

 Email an Pateien im Landtag NRW und Bundestag am 26.06.2018 Dialog mit HWS-a

 Antwort von der Europäischen Kommission am 11.12.2014 EU-11.12.2014

 Aktueller Stand

27.01.2021 HWS-Rundbrief :HWS-Rundbrief 27.01.2021
„Keine Zukunft für das Rheinische Revier ohne die Lösung wasserwirtschaftlicher Perspektiven

Rundbrief: Gestaltungsrahmen – Was folgt nach Braunkohleende? Rundschreiben 5-20

Politische Signale: „Das muß die Region aushalten“

Unsere Frage: Wem nutzt die Strategie des Aussitzens?

Unsere Forderung: „Extremabflüsse dürfen den Niederrhein nicht erreichen!“


Anpassungsstrategien zur zukunftssicheren Raumentwicklung von Bergbaugebieten im
Rahmen des Schutzes von kritischen Infrastrukturen am linken Niederrhein

Verteiler: Politiker, Behörden, Medien durch HWS   Xanten, 04.02.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schutz und die Sicherheit der von Bergbau betroffenen Regionen steht hinsichtlich des Bundesberggesetzes, der Wasserrahmenrichtlinie und des Rechtes auf Unversehrtheit nicht im Einklang mit dem Schutz Kritischer Infrastrukturen  für den Siedlungs- und Wirtschaftsraum am linken Niederrhein.

Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass die Bewohner und Kommunen
der bergbauinduzierten Gebiete die Risiken ohne Rechtsanspruch zu tragen haben.
Senkungsgebiete liegen unterhalb des Rheinabflusspegels
und unterhalb des natürlichen Grundwasserniveaus
,

sodass klimatische Extreme zusätzlich das
Gefährdungs- und Verletzlichkeitspotenzial großräumig erhöhen. 

Es sollte bekannt sein, dass gem. der amtlichen Gefährdungs-, Schadens- und Risikoanalysen
bei einem Großschadensereignis ein Großteil der linksrheinischen Metropole
mit ihren internationalen Vernetzungen unwiederbringlich vernichtet wird.
Strategien, auf welche Weise der Staat den Anspruch
zur Vorsorge und Schadensverhinderung zu erfüllen gedenkt,
ist uns nicht ersichtlich.

Ein Konzept zur Risikominimierung und einer infrastrukturellen Ausrichtung
bergbaubetroffener Gebiete
haben wir am 28.04.2016 der Bundesregierung zugeleitet.
Eine dezidierte Antwort steht noch aus.

Wir erwarten von der Bundesregierung,
dass sie sich zu schadenverhindernden Lösungen bekennt und
mit Entschiedenheit und Durchsetzungskraft sie auf den Weg bringt.

Begründung

Wie keine andere Region in Deutschland,
haben die Bewohner des Niederrheins Lasten zu tragen,
die den Bergbautreibenden das Recht gibt,
ein bereits potenzielle Überschwemmungsgebiet weiter abzusenken.

Die damit verbundenen Folgen tragen die Bewohner und Kommunen,
indem sie die bergbaulichen Einwirkungen auf das Eigentum,
der Infrastruktur und dem Lebensraum
ohne gesetzlichem Schutz gegenüber dem Verursacher
i.d.R. nicht gelten machen können.

Da es bei den bergbaulichen Folgen um „nicht heilbare Einflüsse“ geht,
erleidet die Niederrheinregion ein permanent bestehendes
wasserwirtschaftliches Risiko durch Grundwasserabsenkung,
Verlust der natürlichen Vorflut,
Starkregen und Hochwasser.

Veränderungen an der senkungsbedingten Topographie
verursachen Gebäude- und Flurschäden sowie Wertverluste von Haus und Grundstück,
für die es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleich gibt.
Gleiches gilt für die regionale Infrastruktur und
der Verlässlichkeit auf ökonomische und ökologische Belange.

Vorsorgemaßnahmen zur Schadensverhinderung,
wegen der Schadensbilanz, muss durch stringentere Maßnahmen
zum vorbeugenden Hochwasserschutz, von Gebietsentwässerungssystemen
die auch Starkregen standzuhalten haben,
sind zu einer Pflichtaufgabe der Verantwortlichen zu erklären. 

Wir fordern daher, dass die Rahmenbedingungen
zum Recht auf Unversehrtheit und Lebensraumschutz
für das bergbaubetroffene Gebiet erfüllt wird.
Eine Aufgabe, für die gesetzgebende Politik in NRW und des Bundes.

Öffentliche Ordnung
durch den Schutz Kritischer Infrastrukturen ist zu sichern

Zitat von Wolfgang Schäuble (CDU):
„Infrastrukturen gehören zu den gesellschaftlichen Belangen,
die wir oft erst richtig wahrnehmen,
wenn sie nicht mehr funktionieren, wie sie sollten.
Ein überlastetes Verkehrsnetz, ein plötzlicher Stromausfall oder
überschwemmtes Eigentum und Lebensraumgebiete können
katastrophale Folgen haben. Dies umso mehr,
als wichtige Dienstleistungen an die Infrastrukturen gekoppelt sind.“

Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist vielschichtig,
und geht weit über die klassische Anlagensicherheit hinaus.
Als „kritisch“ gelten Infrastrukturen dann, wenn ihr Ausfall, ihre Störung
oder auch nur ihre Beeinträchtigung zu starken katastrophalen Auswirkungen für Staat,
Wirtschaft oder große Teile der Bevölkerung führen können.
Lt. KRITIS kommt es dabei nicht auf die Eintrittswahrscheinlichkeit an!

Wir brauchen einen zuverlässigen Schutz kritischer Infrastrukturen,
weil unser Sozialer Frieden, Wohlstand, unsere Freiheit
und Sicherheit in zunehmenden Maße davon abhängen.

Nur wenn es uns gelingt, unsere kritischen Infrastrukturen gut zu schützen,
können die Menschen ihre Freiheit im Sinne eines höheren Maßes an Schutz
für Leib und Leben, Umwelt, Mobilität, Selbstbestimmung und Informiertheit ausleben.

Für weite Gebiete des Niederrheins stellen der Einfluss der unterirdischen Rohstoffgewinnung
von Steinkohle und Steinsalz (und andere Rohstoffe wie Braunkohle und Erdgas)
auf die Erdoberfläche nicht heilbare Risiken dar.
Der Lebensraum von über 500.000 Menschen unterliegt den Folgen der
Bergsenkungen durch permanente Grundwasserabsenkung und Grubenwasserhaltung.
Die Vorflut zur Entwässerung der abgesenkten großflächigen Gebiete in den
Rhein funktioniert auf Dauer nur durch technische Maßnahmen der LINEG etc.
Wer die Ewigkeitskosten zu tragen hat ist weiter unbestimmt.  

Der Klimawandel macht im Zusammenhang mit den Bergbaufolgen Maßnahmen erforderlich,
die nicht nur wasserwirtschaftliche und sicherheitsrelevante Aspekte beinhalten.
Weitere Herausforderungen werden an die räumliche Planung, die Infrastruktur und
die Raumentwicklungsaktivitäten gestellt,
die vorrangig der Lebensraumsicherung zu dienen haben.

Es reicht bei weitem nicht aus, wenn sich örtliche Bürgerinitiativen (nur)
um die Einrichtung von Schiedsstellen zur Anerkennung und „Heilung“ von Schäden
an Gebäuden und an Ver- und Entsorgungseinrichtungen bemühen.

Risikopotenziale, da der Rhein sein Abflussniveau unverändert halten muss:

Geländeabsenkung von 5 bis 25 Meter, Einstauhöhen bis zu 10 Meter
Potenzielle Schäden weit mehr als 100 Mrd. Euro

Es wird sich zeigen, inwieweit sich die Politik mit den Schadensfolgen
der bergbaulichen Tätigkeiten auseinander zu setzen gewillt ist.
Ein aussitzen, und Probleme auf sich zukommen lassen
ist für unsere hochentwickelte Nation nicht angemessen.
Es entspricht auch nicht den demokratischen Regierungsauftrag.
Angemessen schon deshalb nicht,
weil das Prinzip der Schadensverhinderung EU-weit gesehen als verpflichtend gilt.